Verpackung / Entsorgung:
Verpackung
Vermeidung, Wiederverwendung, Verwertung: Das Verpackungsgesetz
Europaweit gilt für Verpackungen, dass der Hersteller/Inverkehrbringer eines Produkts auch für die Verpackung die Produktverantwortung im Sinne von Vermeidung, Wiederverwendung und Verwertung übernimmt. Die Umsetzung in Deutschland erfolgt über das Verpackungsgesetz (VerpackG).
Zur Erfüllung bzw. Einhaltung hinsichtlich der Verpflichtungen aus dem VerpackG hat sich die RPZ Rheinische Pilz-Zentrale GmbH und die RNP Rhein-Neckar-Pilze GmbH bei der zentralen Stelle (LUCID) registriert.
Die Registrierungsnummer der RPZ Rheinische Pilz-Zentrale GmbH lautet: DE1535735740091
Die Registrierungsnummer der RNP Rhein-Neckar-Pilze GmbH lautet: DE3871624862792
Die RPZ Rheinische Pilz-Zentrale GmbH sowie die RNP Rhein-Neckar-Pilze GmbH haben die gesetzliche Anforderung „Beteiligung an einem Dualen System“ mit der Firma BellandVision GmbH geregelt.
Information für den Kunden
Systembeteiligungspflichtige Verpackungen
Verkaufsverpackungen dürfen nicht im Restmüll (Mülltonne) entsorgt werden, sondern müssen über die bereits vorhandenen Sammelsysteme (z.B. Papiertonnen oder Gelber Sack) gesammelt und entsorgt werden.
Nicht-systembeteiligungspflichtige Verpackungen
Nach § 15 Abs 1 S. 5 VerpackG sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, Sie über die mögliche Rücknahme von „nicht-systembeteiligungspflichtigen Verpackungen“ (gewerbliche Verpackungen/Transportverpackungen) zu informieren.
Sinn und Zweck der Rücknahme der nicht-beteiligungspflichtigen Verpackungen ist es, dazu beizutragen, dass die Erreichung der von der EU vorgegebenen Verwertungsziele erleichtert wird.
Sollten Sie also Bedarf haben, dass unsere an Sie gelieferten nicht-systembeteiligungspflichtigen Verpackungen zurückgenommen werden, möchten wir Sie bitten, sich mit uns unter nachstehenden Kontaktdaten in Verbindung zu setzen:
Telefon-Nr: 0 28 31 / 97 43 20
Email: entsorgung@rhpz.de
